AGB

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden
(nachfolgend: „Kunde“) und der Bindl & Perek GbR (nachfolgend: „Anbieter“). Der Vertrag kommt durch
die schriftliche Anmeldung des Kunden und die anschließende Bestätigung durch den Anbieter
zustande. Eine Mitgliedschaft ist erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres möglich. Bei minderjährigen
Kunden ist der Vertragsschluss nur mit schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel
der Eltern) zulässig.


2. Vertragsgegenstand und Trainingsangebot

Der Anbieter bietet personalisiertes EMS-Training (Elektro-Muskel-Stimulation) in Form von Einzel- oder
Zweiertrainings an. Die Trainings werden ausschließlich von entsprechend zertifizierten Trainern
gemäß NiSV durchgeführt. Die Dauer eines Trainings beträgt in der Regel 20 bis 30 Minuten, abhängig
vom gewählten Programm. Trainingsumfang und -häufigkeit richten sich nach dem vom Kunden
gewählten Tarif. Der Anbieter behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit zu erweitern oder
anzupassen, insbesondere durch die Einführung ergänzender Trainingsformen (z.B. funktionelles
Gruppentraining oder andere gesundheitsbezogene Leistungen). Eine solche Erweiterung oder
Veränderung stellt keine Änderung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung dar.


3. Preise, Zahlungsbedingungen und Beitragsanpassungen

Es stehen verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Laufzeiten und Trainingshäufigkeiten zur
Verfügung. Die jeweils aktuellen Preise, Laufzeiten und Konditionen sind im Anhang „Tarife und Preise“
einsehbar. Die vereinbarte Trainingshäufigkeit ist bindend. Sollte der Kunde eine Woche oder länger
verhindert sein, können verpasste Einheiten bis spätestens zum Ende des Folgemonats nachgeholt
werden. Danach verfallen sie ersatzlos. Beiträge sind im Voraus zu leisten – monatlich bei
Laufzeitverträgen, einmalig im Voraus bei Zehnerkarten und ähnlichen Angeboten. Bei Zahlungsverzug
von zwei Monatsbeiträgen kann der Anbieter fristlos kündigen oder das Training aussetzen. Während
der Erstlaufzeit bleibt der Beitragspreis unverändert (außer bei gesetzlichen Änderungen wie z.B. der
Mehrwertsteuer). Nach der Erstlaufzeit kann der Anbieter die Beiträge mit 6 Wochen Vorankündigung
anpassen. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.


4. Trainingszeiten, Terminvereinbarung und Schließzeiten

Trainingszeiten werden individuell mit dem Kunden abgestimmt. Der Anbieter bemüht sich,
Kundenwünsche zu berücksichtigen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Tage oder
Uhrzeiten. Eine Trainingseinheit gilt als verbindlich gebucht, Absagen müssen mindestens 24 Stunden
vorher erfolgen. Bei späterer oder fehlender Absage, gilt die Einheit als genommen und kann nicht
nachgeholt oder gutgeschrieben werden. Das Studio ist in der Regel mindestens 48 Wochen im
Kalenderjahr geöffnet. Übliche Schließzeiten betreffen jeweils etwa eine Woche rund um Ostern und
Weihnachten sowie bis zu zwei Wochen im Sommer. Diese Zeiten dienen insbesondere der Wartung,
Instandhaltung und organisatorischen Planung. Alle planmäßigen Schließzeiten werden den Kunden
rechtzeitig mitgeteilt. Die Beitragspflicht bleibt auch während dieser angekündigten Schließzeiten
bestehen.


5. Gesundheitsvoraussetzungen und Haftung

Die Teilnahme am EMS-Training setzt die gesundheitliche Eignung voraus. Der Kunde versichert, dass
ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die einer Teilnahme entgegenstehen. Die
Teilnahme am EMS-Training erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Das Studio haftet
nicht für Schäden, insbesondere gesundheitlicher Art, die aus der unsachgemäßen Nutzung, aus
verschwiegenen Vorerkrankungen oder aus der Nichteignung des Teilnehmers für EMS-Training
resultieren. Kinder dürfen nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Die Aufsichtspflicht liegt in
jedem Fall vollständig bei den Erziehungsberechtigten. Eltern haften für ihre Kinder. Kunden sind zu
rücksichtsvollen und hygienischen Verhalten verpflichtet sowie zur Befolgung von Anweisungen des
Personals.


6. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Ruhezeiten und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif und der darin vereinbarten
Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf
unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit in Textform (z.B.
per E-Mail oder Brief) gekündigt wird. Nach der automatischen Verlängerung kann der Vertrag
jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Einmal pro Kalenderjahr kann eine Ruhezeit von einem Monat (z.B. bei Urlaub) in Anspruch genommen werden. Diese muss mindestens
zwei Wochen vorher angekündigt werden. Währenddessen besteht keine Beitragspflicht.


7. Datenschutz

Der Anbieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur
Durchführung des Vertrags, zur Terminverwaltung und Abrechnung. Zu den Daten zählen Name,
Kontaktdaten, Trainingshistorie sowie ggf. freiwillig mitgeteilte Gesundheitsangaben. Eine Weitergabe
an Dritte erfolgt nur, wenn gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich. Der Kunde
hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Berichtigung oder Löschung gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters.


8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.